Wen die Pflicht trifft
Artikel 4 richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist jedes Unternehmen, das ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzt. Die meisten Betriebe sind also Betreiber, sobald ihre Leute mit KI-Werkzeugen arbeiten.
Die EU-Kommission nennt dazu ausdrücklich den Fall, dass Beschäftigte ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen. Auch dann gilt die Pflicht. Die Beschäftigten sollen dann zum Beispiel wissen, dass KI Antworten erfinden kann, sogenannte Halluzinationen. Gemeint sind Ihre Beschäftigten und andere Personen, die in Ihrem Auftrag mit den KI-Systemen arbeiten.
Was Sie tun müssen
Sie ergreifen Maßnahmen, die die KI-Kompetenz Ihrer Leute unterstützen. Dabei berücksichtigen Sie ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung und Ausbildung, den Zusammenhang, in dem die KI eingesetzt wird, und die Personen, bei denen sie eingesetzt wird. Die Kommission nennt als Ausgangspunkt:
- ein allgemeines Verständnis davon, was KI ist und wie sie arbeitet
- die Rolle Ihres Unternehmens, in der Regel als Betreiber
- die Risiken der KI-Systeme, die Sie tatsächlich einsetzen
Seit der Neufassung durch die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 steht ausdrücklich im Text, dass Sie für niemanden ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz garantieren müssen. Kommission und Mitgliedstaaten sollen Unternehmen dabei unterstützen, besonders kleine und mittlere. Die Kommission veröffentlicht dazu praktische Beispiele.
Nachweis und Kontrolle
Ein Zertifikat ist nicht nötig, ein festes Format auch nicht. Laut Kommission können Sie Schulungen und andere Maßnahmen intern festhalten, etwa mit Datum, Inhalt und Teilnehmenden.
Seit dem 2. August 2026 überwachen die nationalen Marktüberwachungsbehörden die Regeln. Bei Verstößen gegen Artikel 4 können sie Maßnahmen und Sanktionen verhängen, abgestuft nach der Schwere des Verstoßes.
Die Daten im Überblick
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 1. August 2024 | Die KI-Verordnung tritt in Kraft. |
| 2. Februar 2025 | Artikel 4 gilt: Unternehmen sorgen für KI-Kompetenz ihrer Leute. |
| 27. Juli 2026 | Die Digital-Omnibus-Verordnung tritt in Kraft und fasst Artikel 4 neu. |
| 2. August 2026 | Nationale Behörden beginnen mit Aufsicht und Durchsetzung. |
Wie eine geförderte Weiterbildung dazu passt
Für Artikel 4 brauchen Sie keinen langen Kurs. Soll Ihr Team KI aber täglich für Angebote, Mails und Berichte einsetzen, braucht es mehr als eine Einführung. Eine Weiterbildung mit mehr als 120 Stunden deckt die Grundlagen und Risiken ab, die Artikel 4 meint, und gibt Zeit zum Üben an echten Aufgaben. In dem Kurs, den wir vermitteln, stehen Grundlagen, Datenschutz und die KI-Verordnung in den ersten zwei Monaten auf dem Plan.
Eine solche Weiterbildung kann die Agentur für Arbeit nach § 82 SGB III fördern, bei Betrieben unter 50 Beschäftigten mit bis zu 100 % der Kurskosten und 75 % des Gehalts für die Lernzeit. Was ein Workshop leistet und was gefördert wird, steht unter KI-Workshop oder Weiterbildung.
Dass Artikel 4 Sie zu Maßnahmen verpflichtet, steht der Förderung nicht im Weg. § 82 Absatz 1 Satz 2 SGB III schließt nur Maßnahmen aus, zu denen der Arbeitgeber auf Grund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen verpflichtet ist. Als Beispiele nennt die Bundesagentur in ihren Fachlichen Weisungen die Vorschriften der Berufsgenossenschaften zur Unfallverhütung und zur Hygiene. Die KI-Verordnung ist EU-Recht und schreibt keinen bestimmten Kurs vor, also auch keinen mit mehr als 120 Stunden. Nach dem Wortlaut fällt die Weiterbildung deshalb nicht unter den Ausschluss. Eine kurze Einweisung in die KI-Werkzeuge Ihres Betriebs wird trotzdem nicht gefördert, weil sie zu kurz und zu betriebsspezifisch ist. Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit.
Häufige Fragen
Wird die KI-Schulungspflicht gefördert?
Ja, wenn Sie Ihr Team mit einer Weiterbildung nach § 82 SGB III schulen: mehr als 120 Stunden, Kurs und Bildungsträger nach AZAV zugelassen. Der Ausschluss für Pflichtschulungen gilt nur für Pflichten aus Bundes- oder Landesrecht, etwa Unterweisungen zur Unfallverhütung. Artikel 4 ist EU-Recht und verlangt Maßnahmen, keinen bestimmten Kurs. Eine kurze interne Einweisung in Ihre KI-Werkzeuge zahlen Sie selbst.
Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe?
Ja. Artikel 4 kennt keine Mindestgröße. Kommission und Mitgliedstaaten sollen kleine und mittlere Unternehmen besonders unterstützen.
Reicht es, wenn wir eine Richtlinie zur KI-Nutzung verteilen?
Eine Richtlinie kann ein Teil der Maßnahmen sein. Artikel 4 verlangt, dass die Maßnahmen zu Vorwissen und Aufgaben Ihrer Leute passen. Wer täglich mit KI-Werkzeugen arbeitet, braucht in der Regel mehr als ein Dokument, etwa eine Schulung zu den Werkzeugen und ihren Risiken.
Wer muss geschult werden?
Alle, die in Ihrem Auftrag KI-Systeme bedienen oder nutzen. Das sind vor allem Ihre Beschäftigten, dazu andere Personen, die für Sie mit den Systemen arbeiten, zum Beispiel Freiberufler.
KI-Kompetenz aufbauen, gefördert vom Staat
Wir prüfen, ob Ihr Team für eine geförderte Weiterbildung infrage kommt, und stellen den Antrag.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 3 und 4
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI)
- EU-Kommission: AI Literacy, Questions & Answers (Stand 20.10.2026)
- § 82 SGB III: Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, Stand 01.01.2026, zu § 82 Ziffer 3 Absatz 4 und 8