Was gefördert wird
Gefördert wird berufliche Weiterbildung von Beschäftigten, die über eine kurze Einarbeitung am Arbeitsplatz hinausgeht. Der Kurs muss mehr als 120 Stunden umfassen und von einem nach AZAV zugelassenen Bildungsträger durchgeführt werden. Die Stunden müssen nicht am Stück liegen: Vollzeit, Teilzeit und berufsbegleitend sind möglich.
Die Förderung hat zwei Teile: die Kurskosten und einen Zuschuss zum Gehalt für die Zeit, in der Ihre Leute lernen statt arbeiten. Die Agentur für Arbeit nennt ihn Arbeitsentgeltzuschuss.
Nicht gefördert werden Schulungen, zu denen Sie auf Grund von Bundes- oder Landesrecht verpflichtet sind, etwa Unterweisungen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften zur Unfallverhütung oder Hygiene. Die KI-Schulungspflicht aus der EU-KI-Verordnung fällt nach dem Wortlaut nicht darunter, mehr unter KI-Schulungspflicht.
Fördersätze nach Betriebsgröße
Unter 50 Beschäftigte
Kurskostenbis zu 100 %
Zuschuss zum Gehaltbis zu 75 %
50 bis 499 Beschäftigte
Kurskosten50 %
Zuschuss zum Gehalt50 %
500 und mehr Beschäftigte
Kurskosten25 %
Zuschuss zum Gehalt25 %
Bei 50 bis 499 Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die Kurskosten für Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung ganz.
Gibt es in Ihrem Betrieb einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung, steigt der Zuschuss zum Gehalt um 5 Prozentpunkte auf 80, 55 oder 30 %. Ihr Anteil an den Kurskosten sinkt ebenfalls um 5 Prozentpunkte.
So wird die Betriebsgröße gezählt
Es zählt das ganze Unternehmen, in einer Unternehmensgruppe die ganze Gruppe. Azubis, Praktikanten und Minijobber zählen nicht. Teilzeitkräfte zählen anteilig: bis 10 Wochenstunden mit 0,25, bis 20 mit 0,5, bis 30 mit 0,75. Ein Rechenbeispiel steht unter Betriebsgröße zählen.
Wer gefördert werden kann
- Die Person ist bei Ihnen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
- Ihr Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück.
- In den letzten zwei Jahren hat sie an keiner Weiterbildung nach § 82 SGB III teilgenommen.
- Kurs und Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.
- Der Antrag liegt der Agentur für Arbeit vor Kursbeginn vor. Wie das abläuft, steht unter Antrag Schritt für Schritt.
Ein Beispiel
Kurskosten100.000 €
Zuschuss zum Gehalt144.000 €
Zusammen von der Agentur für Arbeit244.000 €
Mit Ihren Zahlen rechnenWie der Zuschuss zum Gehalt zustande kommt, steht im Artikel Zuschuss zum Gehalt bei Weiterbildung: Formel und Beispiel.
Häufige Fragen
Können mehrere Beschäftigte gemeinsam gefördert werden?
Ja. Für mehrere Beschäftigte mit vergleichbarer Qualifikation oder vergleichbarem Weiterbildungsziel stellen Sie einen gemeinsamen Antrag. Dafür müssen die Beschäftigten oder der Betriebsrat zustimmen.
Muss der Kurs am Stück stattfinden?
Nein. Die mehr als 120 Stunden können auch berufsbegleitend oder in Teilzeit verteilt sein, zum Beispiel mit 20 Stunden pro Woche.
Was gilt für Beschäftigte ohne Berufsabschluss?
Führt die Weiterbildung zu einem Berufsabschluss, können die Kurskosten und der Zuschuss zum Gehalt bis zu 100 % betragen.
Wie viel bekommt Ihr Betrieb?
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Quellen
- § 82 SGB III: Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- § 324 SGB III: Antrag vor Leistung
- Bundesagentur für Arbeit: Individuelle Förderung von Beschäftigten
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, Stand 01.01.2026, zu § 82 Ziffer 3 Absatz 8