So wird der Zuschuss berechnet
Grundlage ist das Gehalt für die Zeit, in der wegen der Weiterbildung keine Arbeit geleistet wird. Dazu kommt ein pauschaler Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Auf diese Summe wendet die Agentur für Arbeit den Fördersatz Ihrer Betriebsgröße an.
- Monatsgehalt × Anteil der Kursstunden an der vertraglichen Arbeitszeit
- plus pauschaler Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (wir rechnen mit 20 %)
- × Fördersatz: 75 % unter 50 Beschäftigten, 50 % von 50 bis 499, 25 % ab 500
- × Anzahl der Kursmonate
Wie die Betriebsgröße gezählt wird, steht unter Betriebsgröße zählen, was für die Kurskosten gilt, im Artikel Qualifizierungschancengesetz 2026.
5 Prozentpunkte mehr mit Tarifvertrag
Gibt es in Ihrem Betrieb einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung, steigt der Fördersatz auf 80 % unter 50 Beschäftigten, 55 % von 50 bis 499 und 30 % ab 500.
Rechenbeispiel
Bruttogehalt pro Monat4.000 €
Davon Lernzeit, 20 von 40 Stunden2.000 €
Plus 20 % Sozialversicherung2.400 €
Zuschuss: 75 % davon1.800 €
Zuschuss pro Monat1.800 € pro Person
Mit Ihren Zahlen rechnenBei 10 Teilnehmenden sind das 144.000 €. Dazu kommen die Kurskosten, die bei Betrieben unter 50 Beschäftigten bis zu 100 % übernommen werden.
Teilzeit
Bei Teilzeit zählt das Verhältnis von Kursstunden zur vertraglichen Arbeitszeit. Wer 30 Stunden pro Woche arbeitet und 15 Stunden lernt, ist zur Hälfte freigestellt, erstattet wird also die Hälfte des Gehalts zum Fördersatz. Wer 20 Stunden arbeitet und 20 Stunden lernt, ist für die Kursdauer ganz freigestellt. Der Zuschuss bezieht sich dann auf das volle Gehalt.
Während und nach dem Kurs
Sie zahlen das Gehalt wie gewohnt weiter. Ändert sich etwas, etwa das Gehalt oder die Teilnahme, melden Sie es der Agentur für Arbeit. Nach dem Kurs reichen Sie innerhalb von drei Monaten die Schlusserklärung ein. Was dabei sonst noch anfällt, steht unter Kurs starten und abschließen.
Häufige Fragen
Wird auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung erstattet?
Ja. Zum Gehalt für die Lernzeit kommt ein pauschaler Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Fördersatz gilt für beides zusammen.
Gibt es mehr für Beschäftigte ohne Berufsabschluss?
Ja. Führt die Weiterbildung zu einem Berufsabschluss, kann der Zuschuss bis zu 100 % des Gehalts für die Lernzeit betragen.
Was ist mit Mehrkosten wegen einer Behinderung?
Mehrkosten, die wegen einer Behinderung für die Teilnahme am Kurs entstehen, übernimmt die Agentur für Arbeit zusätzlich.
Ihren Zuschuss ausrechnen
Mit Ihren Zahlen: Betriebsgröße, Teilnehmende, Gehalt. Das Ergebnis gibt es auch als PDF.
Quellen
- § 82 SGB III: Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Bundesagentur für Arbeit: Individuelle Förderung von Beschäftigten
- Bundesagentur für Arbeit: Antrag auf Arbeitsentgeltzuschuss (PDF, öffnet in neuem Tab)
- Bundesagentur für Arbeit: Schlusserklärung zum Arbeitsentgeltzuschuss (PDF, öffnet in neuem Tab)